Wer sind wir?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind oder sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können.
Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand oder eine Beiständin ein. Die Beistandsperson hat beispielsweise den Auftrag, eine betagte Person in ihren administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. Oder sie leitet Betreuungsmassnahmen in die Wege, wenn Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihr Kind zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.