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Trägerschaft

Die vierzehn Gemeinden des Bezirks Affoltern bilden einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis gemäss dem Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG KESR). Zur organisatorischen Führung und Einsetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemäss den Bestimmungen des ZGB, haben sie eine Interkommunale Anstalt unter dem Namen «IKA KESB Bezirk Affoltern» errichtet.

Die Aufgaben der Organe der IKA KESB und die Finanzierung derselben sind im Anstaltsvertrag geregelt.

Die Trägergemeinden ernennen den 5-köpfigen Verwaltungsrat für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Er ist nach Möglichkeit fachlich ausgewogen zusammengesetzt.

 

Aeugst

Aeugst a.A.

https://www.aeugst-albis.ch
Affoltern

Affoltern a.A.

https://www.stadtaffoltern.ch
Bonstetten

Bonstetten

http://www.bonstetten.ch
Hausen

Hausen a.A.

http://www.hausen.ch
Hedingen

Hedingen

https://www.hedingen.ch
Kappel

Kappel a.A.

http://www.kappel-am-albis.ch
Knonau

Knonau

https://www.knonau.ch
Maschwanden

Maschwanden

http://www.maschwanden.ch
Mettmenstetten

Mettmenstetten

https://www.mettmenstetten.ch
Obfelden

Obfelden

http://www.obfelden.ch
Ottenbach

Ottenbach

http://www.ottenbach.ch
Rifferswil

Rifferswil

http://www.rifferswil.ch
Stallikon

Stallikon

https://www.stallikon.ch
Wettswil

Wettswil a.A.

http://www.wettswil.ch/
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