Erwachsene
Wenn eine volljährige Person ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht selber erledigen kann, aber genügend Hilfe aus dem familiären oder persönlichen Umfeld oder durch andere Fachstellen erhält, braucht es die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht. Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten bleiben soll. Erst wenn keine eigene Vorsorge getroffen wurde und die freiwillige Unterstützung nicht ausreicht, prüft die KESB, ob und welche Massnahme anzuordnen ist.