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Interessenbindungen

Für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 40 Abs. 2 EG KESR in Verbindung mit § 7 GOG).

Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien sowie politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.

Unterlagen

Bitte geben Sie an, für welches Mitglied oder Ersatzmitglied Behörde Sie den Interessennachweis wünschen.

  • RAin lic. iur. Alexandra Zürcher, Präsidentin und Mitglied Behörde
  • RAin lic. iur. Sonja Steiner, Vizepräsidentin und Mitglied Behörde
  • Sozialarbeiterin BSc Heidi Baumli, Mitglied Behörde
  • Sozialarbeiterin BSc Gabriela Storrer, Mitglied Behörde
  • MLaw Angela Wiget, Mitglied Behörde
  • Sozialarbeiterin MSc Isabel Habegger, Ersatzmitglied Behörde
  • Sozialarbeiterin BSc Sophie Löw, Ersatzmitglied Behörde
  • RAin lic. iur. Iris Renggli, Ersatzmitglied Behörde

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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